Unser Sprechen formt unsere Wahrnehmung von Welt und unser Handeln. Wer geschlechtergerechte Sprache verwendet, möchte damit Menschen aller Geschlechtsidentitäten sichtbar machen. Geschlechtergerechte Sprache ist ein wichtiger Aspekt, um die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung der Geschlechter zu fördern.
Im Dezember 2018 verabschiedete der Bundestag den Eintrag einer dritten Geschlechtsoption im Personenstandsgesetz: Im Geburtenregister ist seitdem zusätzlich zu "männlich" und "weiblich" die Angabe "divers" oder der Verzicht auf die Eintragung möglich. Deutschland gehört damit zu den wenigen Staaten, in denen die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich anerkannt ist. Dies macht auch eine entsprechende Umstellung in der Sprache (u.a. der öffentlichen Verwaltung) erforderlich.
Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat noch keine abschließende Regelung dazu formuliert, wie eine geschlechtergerechte Sprache umgesetzt werden soll. Er beobachtet die Entwicklung, die derzeit (Stand Anfang 2024) diese sprachlichen Mittel kennt: neutrale Formulierungen (wie „Lehrperson“, „Geschäftsführung“ oder „Studierende“) sowie Schreibweisen mit Sonderzeichen (wie Musiker:in, Musiker_in oder Musiker*in).
Diskriminierungsschutz für Menschen aller Geschlechter ist im Arbeitsleben wichtig (s. dazu auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Ein grundsätzlich sensibles, diskriminierungsfreies Sprachhandeln trägt zur Gleichberechtigung, zur respektvollen Ansprache aller sowie zum Diskriminierungsabbau im Arbeitsumfeld bei. Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe verwendet darum geschlechtergerechte Sprache in seiner Kommunikation.
Umfangreiche Empfehlungen für den geschlechtergerechten Sprachgebrauch bietet dieses Dokument der Universität Potsdam. Lesen Sie auch das Dossier zum Thema Diversity.