Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) ist darum bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (www.kulturelle-teilhabe-bw.de).
Diese Erklärung wurde am 28.08.2023 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Sollten Sie Barrieren auf der Website finden und Ihr Nutzungserfahrung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, freuen wir uns über eine Rückmeldung! Nur so können wir unseren Internetauftritt weiter verbessern. Bitte schreiben Sie uns dazu eine Nachricht über das folgende Formular:
Um zu gewährleisten, dass die Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich über die unter Ziffer 4 dieser Erklärung angegebene Kontaktmöglichkeit mit uns in Verbindung setzen. Sie können uns auch jederzeit mit einer E-Mail an post@kulturelle-teilhabe-bw.de erreichen.
Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Inklusiv arbeiten
Wie Kunst- und Kulturarbeit inklusiv gedacht werden kann, erfahren Sie in unserem Dossier: