Förderprogramm »Zusammenbringen!«

Förderprogramm für Fachvernetzungstreffen 2023

Zahlreiche Kulturinstitutionen und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg haben Ideen entwickelt, Formate erprobt und interne Transformationsprozesse angestoßen. Ihr Ziel dabei: Sie wollen für ihr Publikum interessant und relevant bleiben und es für ein Noch-Nicht-Publikum werden.

Was heißt Kulturelle Teilhabe an Ihrer Kulturinstitution? Wie setzen Sie den Dialog mit der Gesellschaft und die Einbindung der Menschen in Kunst und Kultur um?

Als Zentrum für Kulturelle Teilhabe ist eine unserer Aufgaben, Kompetenzen, die es im Land bereits gibt, sichtbar zu machen und zu stärken – durch Förderung, durch Austausch, Vermittlung und Vernetzung. Mit »Zusammenbringen!« möchten wir Fachvernetzungstreffen fördern, bei denen Sie Ihre Arbeit und die anderer Kultureinrichtungen als good practice vorstellen können.

Die geförderten Projekte stehen nun fest!

Am 04. Mai 2023 hat unsere Fachjury diejenigen Tandems aus Kultureinrichtungen und ihre Projekte ausgewählt, die wir 2023 im Rahmen von »Zusammenbringen!« fördern werden. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Geförderte Projekte

  • Stuttgarter Kammerorchester (SKO) und Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart (HMDK)
    Thema: Welche Herausforderungen und Chancen stellt uns die Klimakrise bezüglich Kultureller Teilhabe?
  • Linden-Museum und Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK)
    Thema: inter:play – Kultur-Vermittlung meets Serious-Gaming. Einsatz von Games als Tool zur schwellenlosen Teilhabe
  • KULTUR FÜR ALLE Stuttgart und Kulturwunsch Freiburg
    Thema: Kulturelle Teilhabemöglichkeiten für finanziell benachteiligte Bürger*innen
  • Landesmuseum Württemberg (LMW) und Landesarchiv Baden-Württemberg
    Thema: Neue Formen der Koproduktion von Wissen durch Museen, Archive und Bürger*innen (Potenziale der Koproduktion von Wissen und Vernetzung von Sammlungsdaten auf Basis von Open Access)
  • Theater Freiburg und Museum für Neue Kunst Freiburg
    Thema: Implementierung künstlerischer Angebote an Ganztagsschulen
  • Künstler ohne Grenzen e.V. und Kinemathek Karlsruhe
    Thema: Synergien und dauerhafte Kommunikation zwischen Kultureinrichtungen hinsichtlich der Publikumsakquise
  • Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. und TanzSzene Baden-Württemberg e.V.
    Thema: „Best Practice – New Perspective“. Austausch von Vermittlungspraxis und Perspektivwechsel zwischen Künstler*innen und Kunstpolitik

»Zusammenbringen!« ermöglicht Ihnen:

  • Ihr Know-How mit Fachkolleg*innen im Land zu teilen,
  • Ihre Erfahrungen zu reflektieren,
  • sich zu vernetzen und gemeinsam weiterzuentwickeln,
  • das Programm der Veranstaltung um Fachimpulse, Beratungsmodule o.ä. zu erweitern.

Die Fördersumme liegt bei minimal 8.000€, maximal 50.000€.

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden.

Das Programm des Fachvernetzungstreffens muss mit einer zweiten Kultureinrichtung oder Kulturinstitution gemeinsam geplant werden und bestimmte Programmpunkte berücksichtigen.

 

Zeitrahmen:

Die Bewerbung ist geschlossen (Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30. März 2023). Wir freuen uns auf viele inspirierende Projekte!

Projektbeginn
ab 15. Mai 2023

Letzter Mittelabruf für das Projekt
15. Dezember 2023

Projektende
spätestens 31. März 2024

Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, hat am 04. Mai 2023 stattgefunden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Was wird gefördert?

Auf eine Förderung im Programm »Zusammenbringen!« können sich Kultureinrichtungen oder Kulturinstitutionen in Baden-Württemberg mit dem Programm für ein geplantes Fachvernetzungstreffen bewerben.

Das Fachvernetzungstreffen muss das Thema Kulturelle Teilhabe zum Gegenstand haben und

  • zusammen mit einer zweiten Kultureinrichtung oder Kulturinstitution in Baden-Württemberg kuratiert werden, die zu einer anderen künstlerischen Sparte und zum Ressort Kunst des MWK gehört;
  • bis Ende März 2024 als fachöffentliche Veranstaltung stattfinden;
  • im Programm drei Bausteine berücksichtigen:
    1. Fachimpuls(e) zum Thema;
    2. Vorstellung von mind. zwei good-practice-Beispielen;
    3. Formate zur kollegialen Beratung und Vernetzung der Teilnehmer*innen;
  • dokumentiert und publiziert werden.

Die Fördersumme liegt bei minimal 8.000€, maximal 50.000€.
Der Eigenanteil an der Finanzierung soll bei mindestens 10% liegen.
Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden.

2. Wer kann einen Antrag stellen?

Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder Kulturinstitution, für die die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist? Dann können Sie einen Antrag stellen.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind. Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.

Die antragstellende Organisation muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Sie muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.

3. Wer ist nicht antragsberechtigt?

Nicht antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, caritative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.;
  • Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter;
  • Produktionsbüros, Künstler- und Veranstaltungsagenturen, sofern sie ihrer Struktur nach nicht als Kultureinrichtung zählen;
  • natürliche Personen wie freischaffende Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren aber keine Kultureinrichtung betreiben.

4. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Bewerbungsfrist ist Donnerstag, der 30. März 2023. Der Antrag mit Kostenfinanzierungsplan wird digital ausgefüllt und abgegeben.

Die Jurysitzung findet am 4. Mai 2023 statt. Direkt nach der Jurysitzung erhalten Sie von uns eine Nachricht, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Bei Förderzusage kann Ihr Vorhaben ab dem 15. Mai 2023 beginnen.

5. Wem kann ich Fragen zum Programm und zu meinem Antrag stellen?

Wir bieten Online-Beratungen an, in denen Sie uns all Ihre Fragen stellen können.

Bitte melden Sie sich dazu an. Termine und einen Link zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

6. Warum zwei Sparten?

Im Rahmen von „Zusammenbringen!“ werden Fachvernetzungstreffen gefördert, die konkrete Beispiele vorstellen und reflektieren, wie Kultureinrichtungen und Kulturinstitutionen in Baden-Württemberg mehr Kulturelle Teilhabe realisieren können.

Die Fachvernetzungstreffen werden jeweils von zwei Gastgeber*innen aus unterschiedlichen Sparten kuratiert, um den spartenübergreifenden Austausch von Wissen und das Voneinander-Lernen zu unterstützen. Im Programm soll Raum dafür gegeben werden.

Im Musterantrag, der unter den Downloads (unten rechts) als PDF verlinkt ist, können Sie mehr dazu erfahren.

7. Was ist mit „good practice“ gemeint?

Fachvernetzungstreffen im Rahmen von »Zusammenbringen!« sollen konkrete Arbeitsbeispiele vorstellen, damit andere davon lernen können. Zur Reflexion dessen, was ein Beispiel zu einem guten Beispiel macht, gehört auch der Weg dorthin: Was hat sich als hilfreich, was als Sackgasse erwiesen? Was hat sehr viel mehr Ressourcen gebraucht, als gedacht – und welche? Wir wünschen uns, dass dieses Erfahrungswissen bei den Fachvernetzungstreffen genauso weitergeben wird, wie Know-How dazu, was gut funktioniert.

»Zusammenbringen!« soll Kolleg*innen versammeln und vorstellen, die vielfältige Expertise zum Thema haben, zu dem Sie das Fachvernetzungstreffen veranstalten wollen. Im Programm soll Raum dafür gegeben werden, diese Expert*innen kennenzulernen und mit ihnen in Kontakt zu kommen.

8. Was heißt „fachöffentlich“?

Die Fachvernetzungstreffen sollen für interessierte Fachkolleg*innen aus unterschiedlichen Sparten/künstlerischen Disziplinen/Fachrichtungen zugänglich sein. Eine Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl ist möglich.

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe wird auf alle Fachvernetzungstreffen, die im Rahmen von »Zusammenbringen!« gefördert werden, hinweisen und den Link zur Anmeldung teilen.

9. Wie und bis wann soll die Dokumentation erfolgen?

Ein Ziel des Förderprogramms ist, Expert*innen zu zentralen Themen Kultureller Teilhabe in Baden-Württemberg mit ihrer Arbeit sichtbar zu machen und den spartenübergreifenden Wissenstransfer zu unterstützen.

Die Dokumentation Ihrer Veranstaltung soll zu diesem Ziel beitragen. Die Kosten dafür können im Antrag berücksichtigt werden: Ob als PDF zum Download, Print-Broschüre, Blog-Beitrag oder Podcast – entscheiden Sie. Wichtig ist, dass die Dokumentation einfach und kostenfrei zugänglich ist. Abhängig vom Termin Ihrer Veranstaltung soll sie zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 publiziert werden.

Stand 02. Februar 2023.

10. Was und welche Maßnahmen werden gefördert?

Es können Maßnahmen gefördert werden, um das Fachvernetzungstreffen vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten/zu dokumentieren.

Zum Beispiel:

  • Honorare (inkl. Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK)),
  • Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig finanziert sind (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung),
  • Reise- und Transportkosten,
  • Teilnahmegebühren für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Übernachtungskosten inkl. Verpflegung,
  • Material- und Sachkosten,
  • Technik- und Mietkosten.

Nicht zuwendungsfähig und daher nicht im Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) aufzuführen sind:

  • Personalkosten für bestehendes Personal, das bereits anderweitig finanziert wird oder nicht im Projekt mitarbeitet,
  • Ehrenamtspauschalen,
  • Fiktive Büro- oder Mietkosten,
  • Steuern und Gebühren,
  • Baumaßnahmen.

11. Was meint "Eigenanteil"?

Der Eigenanteil an der Finanzierung soll bei mindestens 10% liegen. Das bedeutet: Die antragstellende Einrichtung muss Eigenmittel in das Fachvernetzungstreffen einbringen.

Eigenmittel sind Barmittel der antragsstellenden Einrichtung. Personal und Miete sind unbare Mittel und gelten nicht als Eigenmittel.

12. Was ist unter dem 10-Prozent-Pflichtanteil für das Senken von Barrieren zu verstehen?

Der Pflichtanteil ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit. Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg sieht diesen Pflichtanteil vor, damit Sie den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden können.

Unabhängig von künstlerischen und kulturellen Inhalten gilt es diese Ziele umzusetzen. Es geht dabei zunächst darum, sich Unzugänglichkeit von Kultureinrichtungen und Formaten bewusst zu machen, Ausschlüsse und Hindernisse zu erkennen und zu benennen. Auf dieser Grundlage lassen sie sich dann abbauen und zukünftig verhindern.

Sie können z.B. folgende Beiträge veranschlagen:

  • Die Bereitstellung von Assistenzbedarfen (Dolmetscher*innen, Audiodeskription u.v.m);
  • die Finanzierung für einen Sensibilisierungs-Workshop mit dem Ziel, Ihre Einrichtung, Haltungen und/oder Arbeitsweise kritisch zu überprüfen und mehr über barrierefreie Kulturarbeit zu erfahren;
  • Unterstützung bei Maßnahmen für eine barrierefreiere Kommunikation.

13. Was versteht das Zentrum für Kulturelle Teilhabe unter Barrieren?

Barrieren sind Hindernisse und Ausschlüsse auf unterschiedlichen Ebenen. Sie hindern Menschen daran, teilzunehmen und mitzugestalten. Hindernisse können baulich, räumlich, digital, sprachlich, kommunikativ u.v.m. sein.

14. Wer ist die Jury?

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Fachjury. In Kürze wird sie hier bekanntgegeben.

15. Welche Aspekte werden bei der Auswahl der geförderten Vorhaben eine Rolle spielen?

Expert*innen zu zentralen Themen sichtbar machen und miteinander vernetzen – das ist ein Ziel der Fördermaßnahme »Zusammenbringen!«. Die Fachvernetzungstreffen sollen dem Wissenstransfer dienen, spartenübergreifend und landesweit.

  • Es wird ein für Kulturelle Teilhabe wesentlicher Aspekt adressiert, zu dem Erfahrung vorhanden ist. Die antragstellende Kultureinrichtung/ Kulturinstitution verfügt über Erfahrungswissen zum Thema, zu dem sie das Fachvernetzungstreffen veranstalten möchte.
  • Gemeinsam kuratieren. Die zweite Kultureinrichtung/Kulturinstitution stammt aus einer anderen (Kunst)Sparte. Sie verfügt ebenfalls über Praxiserfahrung zum Thema. Es bereichert das Programm, wenn diese beiden Einrichtungen die Veranstaltung gemeinsam kuratieren.
  • Gespräche initiieren, Raum geben. Im Fokus des Netzwerktreffens stehen Formate, die Austausch, Vernetzung und Kollegiale Beratung ermöglichen.
  • Stadt und Land, Groß und Klein. Die Größe einer Einrichtung und der Ort, an dem sie sich befindet, spielen eine untergeordnete Rolle.

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finanziert und vom Landesmuseum Württemberg organisatorisch unterstützt.

Zu sehen ist das Logo des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (kurz MWK).
Zu sehen ist das Logo des Landesmuseum Württemberg (kurz LMW).