Förderprogramm »Weiterkommen!« 3

Mit welchem Vorhaben zur Kulturellen Bildung, Teilhabe und Vermittlung wollen Sie weiterkommen?

Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage und gibt kein dezidiertes Thema vor.

Auch in seiner dritten Runde soll »Weiterkommen!« Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partnerschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Menschen die Möglichkeit geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten?

Allgemeine Informationen und eine Übersicht über das Förderprogramm, darunter auch Details über die bisher geförderten Projekte, finden Sie auf dieser Seite.

Was »Weiterkommen!« ausmacht – Trailer

Die Rahmenbedingungen auf einen Blick

Übersicht

Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten.
Das Programm fördert zwei Phasen:

  1. Konzeptentwicklung
  2. Erprobung

Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden.
Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 25.000€.
Bei einem Antrag nur für die Phase 1 liegt die maximale Fördersumme bei 20.000€.

Voraussetzungen:

Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist? Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam als Team.
Das Team stellt sich bei Antragstellung mit einem kurzen Video (max. 60 Sek.) vor.

NEU: Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden. Mehr Details in den FAQs.

Zeitrahmen:
Bewerbungsfrist ist Freitag, 30.06.2023
Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023
Ende des Vorhabens ist 31.12.2024
Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet Ende Juli statt

Die Antragstellung für »Weiterkommen!« 3 ist geöffnet:

Auf dieser Seite finden Sie:

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Termine für unsere Online-Beratung
  • Blanko Kosten-/Finanzierungsplan (KFP)
  • Antragsmuster

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Was wird gefördert?

Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen.

Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2).

Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen: Keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“, keine Ausstellung, Aufführung, Eröffnung, Vor- oder Darstellung. Aber Sie und mit Ihnen die Kulturelle Teilhabe der Menschen in Baden-Württemberg sollen weitergekommen sein!

2. Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind

Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind. Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.

Außerdem müssen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Die antragstellende Organisation muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.

3. Wer ist nicht antragsberechtigt?

Nicht antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, caritative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.;
  • Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter, außer in bestimmten Fällen, siehe unten (Nr. 12);
  • Produktionsbüros, Künstler- und Veranstaltungsagenturen, sofern sie ihrer Struktur nach nicht als Kultureinrichtung zählen;
  • natürliche Personen wie freischaffende Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren aber keine Kultureinrichtung betreiben.

4. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Bewerbungsfrist ist der 30.06.2023. Der Antrag mit Kostenfinanzierungsplan wird digital ausgefüllt und abgeschickt.

Die Jurysitzung findet am 25.07.2023 statt. Direkt nach der Jurysitzung erhalten Sie von uns eine Nachricht, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Bei Förderzusage kann Ihr Vorhaben ab dem 01.10.2023 beginnen.

5. Wem kann ich Fragen zu meinem Antrag stellen?

Vor Antragsfrist bieten wir regelmäßig Online-Beratungen an, in denen Sie uns all Ihre Fragen stellen können.

Bitte melden Sie sich dazu an. Die Termine und Anmeldung finden Sie unterhalb der Häufige-Fragen-Sektion (FAQs).

6. Was ist mit Video gemeint?

Wir möchten die Menschen hinter den Anträgen kennenlernen. Dazu bitten wir Sie, sich als Team per Video kurz vorzustellen. Das Video kann einfach per Handy, Zoom o. ä. gedreht werden.

Gerne möchten wir von Ihnen wissen:
1. Wer sind Sie? Warum diese Teamkonstellation?
2. Womit möchten Sie gemeinsam weiterkommen?
3. Was soll für Sie alle konkret entstehen?

Das Video sollte max. 60 Sekunden lang sein.

Beispielvideos finden Sie hier.

7. Was passiert mit dem Video?

Das Video ist Bestandteil der erforderlichen Antragsunterlagen. Im Antragsformular werden Sie am Ende gebeten, Ihr Video hochzuladen. Es wird mit den anderen Unterlagen der Fachjury datenschutzkonform weitergeleitet und während des Bewerbungszeitraums von uns abgespeichert.

8. Was und welche Maßnahmen werden gefördert?

Es können Maßnahmen gefördert werden, die das Team braucht, um das Vorhaben zu entwickeln und umzusetzen.

Zum Beispiel:

  • Honorare (inkl. Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK)),
  • Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig finanziert sind (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung),
  • Reise- und Transportkosten,
  • Teilnahmegebühren für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Übernachtungskosten inkl. Verpflegung,
  • Material- und Sachkosten,
  • Technik- und Mietkosten.

Wichtig: Bei Antragsstellung kann für Phase 2 zunächst eine Pauschalsumme beantragt werden. Vor Beginn der Phase 2 ist dann vorzulegen:

  1. Das in Phase 1 entwickelte Konzept, das erprobt werden soll,
    2. ein detaillierter Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) für Phase 2.

Nicht zuwendungsfähig und daher nicht im Kosten-/Finanzierungsplan (KFP) aufzuführen sind:

  • Personalkosten für bestehendes Personal, das bereits anderweitig finanziert wird oder nicht im Projekt mitarbeitet,
  • Ehrenamtspauschalen,
  • Fiktive Büro- oder Mietkosten,
  • Steuern und Gebühren,
  • Baumaßnahmen.

9. Gibt es einen Eigenanteil?

Ja, für antragsberechtigte Einrichtungen aus dem Kunst- und Kulturbereich (siehe Frage 4) besteht ein Eigenanteil von 5%.

Ausnahme: Kulturämter kleinerer Kommunen (bis zu 40.000 Einwohner*innen) und Landratsämter können als Teammitglieder auftreten, dazu siehe unten (Nr. 12). Für »Weiterkommen!«-Vorhaben mit solchen Teammitglieder liegt der Eigenanteil bei 25% der gesamten Projektfördersumme.

Eigenmittel sind Barmittel der antragsstellenden Einrichtung. Personal und Miete sind unbare Mittel und gelten nicht als Eigenmittel.

10. Was ist unter dem 10-Prozent-Pflichtanteil für das Senken von Barrieren zu verstehen? (NEU)

Der Pflichtanteil ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem barrierefreien Kulturbereich. Es ist ein Beitrag um Barrieren unterschiedlicher Art zu senken. Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg sieht diesen integralen Pflichtanteil vor, damit Sie den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden können.

Unabhängig von künstlerischen und kulturellen Inhalten gilt es diese Ziele umzusetzen. Es geht dabei zunächst darum, sich Unzugänglichkeiten von Kultureinrichtungen und Formaten bewusst zu machen, Ausschlüsse und Hindernisse zu erkennen und zu benennen. Auf dieser Grundlage lassen sie sich dann abbauen und zukünftig verhindern.

Sie können daher z.B. folgende Beiträge veranschlagen:

  • Die Bereitstellung von Assistenzbedarfen (Dolmetscher*innen, Audiodiskiption u.v.m),
  • Die Finanzierung für einen Sensibilisierungs-Workshop mit dem Ziel, Ihre Einrichtung, Haltungen und/oder Arbeitsweise, kritisch zu überprüfen und mehr über barrierefreie Kulturarbeit zu erfahren,
  • Unterstützung bei Maßnahmen für eine barrierefreiere Kommunikation.

11. Was versteht das Zentrum für Kulturelle Teilhabe unter Barrieren?

Barrieren sind Hindernisse und Ausschlüsse auf unterschiedlichen Ebenen. Sie hindern Menschen daran, teilzunehmen und mitzugestalten. Hindernisse können baulich, räumlich, sprachlich, kommunikativ u.v.m. sein.

12. Was müssen Kulturämter kleinerer Kommunen beachten?

Auch Kulturämter von kleineren Kommunen sind antragsberechtigt (Orientierungsgröße: circa 40.000 Einwohner*innen), wenn das Vorhaben mit mindestens einer privaten kulturellen Einrichtung / einem Verein der Kommune durchgeführt wird. Der Eigenanteil an der Finanzierung durch die Kommune soll bei mindestens 25 % liegen.

Landratsämter sind antragsberechtigt, wenn mindestens eine Personalstelle (insgesamt 100%) für Kunst und Kultur (ohne Tourismus, Marketing, Archive, Sport, Veranstaltungen usw.) zuständig ist. Das Vorhaben muss mit mindestens einer privaten kulturellen Einrichtung / einem Verein aus dem Landkreis durchgeführt werden. Der Eigenanteil an der Finanzierung soll bei mindestens 25 % liegen.

Bitte beachten: Gehören Kulturämter oder Landratsämter zum antragstellenden Team, haben diese den Antrag zu stellen. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass kulturelle Einrichtungen oder Vereine den Antrag stellen.

13. Welche Aspekte spielen bei der Auswahl der geförderten Vorhaben eine Rolle?

Das Förderprogramm »Weiterkommen!« soll Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partnerschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Menschen die Möglichkeit geben am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten?

Folgende Aspekte spielen bei der Auswahl der geförderten Vorhaben eine Rolle:

  • Team bilden. Die Mitglieder des Teams passen zu den Inhalten ihres beantragten Vorhabens. Es wird von allen Teammitgliedern getragen und der Mehrwert des gemeinsamen Vorhabens ist für alle bedeutsam.
  • Prozesse statt Projekte stehen im Fokus der Förder-Frage „Womit möchten Sie weiterkommen?“. Der Prozess bringt Impulse und neues Wissen mit sich, damit mehr Kulturelle Teilhabe ermöglicht wird.
  • Ob Stadt, Land, landesweit und überregional. Anträge aus Städten machen einen großen Anteil der bisherigen Förderungen aus. Gleichwohl finden Anträge aus ländlichen Räumen eine Berücksichtigung. Überregionale und landesweite Vernetzungen sind ebenso von Bedeutung. Das Vorhaben wird in Baden-Württemberg durchgeführt.

14. Wer ist die Jury?

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Zentrum für Kulturelle Teilhabe zusammen mit einer Fachjury. Die Mitglieder der Jury stellen wir Ihnen hier vor.

Stand Januar 2023.

Orientierung, Inspiration und Beratung

BEISPIELE

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm, Übersichten über die bisher geförderten Projekte sowie Beispiele für Bewerbungsvideos unserer Antragstellenden finden Sie hier.

 

BERATUNGSTERMINE

Folgende Termine stehen Ihnen für eine Online-Beratung zur Verfügung:

  • Freitag, 28.04.2023, 11:00-12:00 Uhr
  • Dienstag, 09.05.2023, 18:00-19:00 Uhr
  • Dienstag, 16.05.2023, 09:00-10:00 Uhr
  • Montag, 05.06.2023, 17:30-18:30 Uhr
  • Mittwoch, 14.06.2023, 12:00-13:00 Uhr
  • Dienstag, 20.06.2023, 10:00-11:00 Uhr

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finanziert und vom Landesmuseum Württemberg organisatorisch unterstützt.

Zu sehen ist das Logo des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (kurz MWK).
Zu sehen ist das Logo des Landesmuseum Württemberg (kurz LMW).