Bewegt Was!

Berufsbegleitende Weiterbildung:
Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen

Sie überlegen, der Expertise von Kindern und Jugendlichen (mehr) Raum in Ihrer Kultureinrichtung zu geben? Sie möchten sie beteiligen, mitgestalten lassen? Sie wissen aber noch nicht, wie?

Wir vergeben Stipendien für die zertifizierte Weiterbildung „Bewegt was! – Weiterbildung zum*r Moderator*in für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse“ der Servicestelle für Kinder -und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (November 2023 bis Februar 2025).

Alle Informationen zum Weiterbildungsprogramm „Bewegt Was!“ finden Sie hier auf der Webseite der Servicestelle, sowie hier zum Download als Flyer.

Die Weiterbildung qualifiziert umfassend für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen. Die Teilnehmenden bekommen theoretisches Wissen sowie praktische Methoden an die Hand und tragen diese durch ein Praxisprojekt weiter in ihre Einrichtungen oder Organisationen.

Zur Förderung dieser Kompetenz in Kultureinrichtungen beteiligen wir uns mit einem Stipendium in Höhe der Kurskosten (1280.-€) an den Weiterbildungskosten.

Bewerbungsschluss ist der 01. Oktober 2023.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Kolleg*innen, die in Festanstellung an Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg arbeiten.

Wer kann sich bewerben?

Für das Stipendium bewerben können sich Kolleg*innen in Festanstellung an Kulturinstitutionen und Einrichtungen, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind.
Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.

Die Einrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.

Wer kann sich nicht bewerben?

Kolleg*innen aus Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, caritative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.;

Kolleg*innen aus Kommunen, Kulturämtern oder Landratsämtern;

Kolleg*innen aus Produktionsbüros, Künstler- und Veranstaltungsagenturen, sofern sie ihrer Struktur nach nicht als Kultureinrichtung zählen;

natürliche Personen wie freischaffende Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.

Bewerbungsschluss ist der 01. Oktober 2023.

Zum Verfahren:

  1. Alle Informationen zur Ausbildung und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm finden Sie hier. Bitte tragen Sie bei der Bewerbung in das Feld „Bemerkung“ ein, dass Sie sich beim Zentrum für Kulturelle Teilhabe (ZfKT) auch um ein Stipendium bewerben.
  2. Für das Stipendium in Höhe der Kurskosten (1280.-€) bewerben Sie sich anschließend bei uns über das untenstehende Formular.
    Wichtig: Sollte Ihre Teilnahme an „Bewegt was!“ durch die Quartiersakademie gefördert werden, können Sie sich nicht zusätzlich bei uns um das Stipendium bewerben!
  3. Die Teilnehmenden an der Weiterbildung werden von der Servicestelle für Kinder -und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg ausgewählt und benachrichtigt.
  4. Wenn wir Sie als Stipendiat*in auswählen und die Servicestelle für Kinder -und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Ihre Anmeldung berücksichtigen kann, können Sie sich die Kurskosten (1280.-€) von uns erstatten lassen, sobald Sie die Qualifizierung 2025 erfolgreich abgeschlossen haben.

Bei inhaltlichen Fragen zur Weiterbildung wenden Sie sich bitte an:
Caroline Zielbauer
Fon: 0711 16 447 27
Mail: zielbauer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de